Für alle Fernsehprogramme gelten die Inhaltsvorschriften des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz, darunter die Regeln zur audiovisuellen kommerziellen Kommunikation.
Die Aufgaben der KommAustria beginnen mit der Bewilligung neuer Angebote, hier unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen, die das Gesetz den Anbietern vorschreibt, gleichzeitig aber auch unter Sicherung der die Meinungsvielfalt sichern sollenden Vorschriften über die Medienkonzentration.
Im Bereich des digitalen Fernsehens sichert die KommAustria durch ihre regulatorischen Maßnahmen wie dem Digitalisierungskonzept die Fortentwicklung der Digitalisierung des Fernsehen.
Neben der Bewilligung von neuen Fernsehprogrammen obliegt der KommAustria die Rechtsaufsicht über die von ihrer Regulierung unterliegenden Programme. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen über die Programmgrundsätze, zur kommerziellen Kommunikation und zum Jugendschutz, aber auch zur Medienkonzentration sowie ganz allgemein zur Einhaltung des programmlichen Rahmens der Zulassung.