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KI-Kompetenz

Was ist KI-Kompetenz?

Mit 02.02.2025 kommen die ersten Bestimmungen des AI Act zur Anwendung, darunter auch die KI-Kompetenz gemäß Art. 4 AIA. Gemäß Art. 4 AIA gilt dann ohne Unterscheidung in KI-Systeme, -Modelle oder Risikoklassen folgende Verpflichtung:

Art. 4 AIA: Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Der im Normtext und auch in der Überschrift des Art 4 AIA enthaltene Begriff "KI-Kompetenz" wird mit jener der Begriffsbestimmungen in Art 3 Ziffer 56 AIA nochmals näher umschrieben. In der Folge werden die Zusammenhänge und Unterschiede dieser beiden Vorschriften beschrieben.

Der Begriff „KI-Kompetenz“ gemäß Art. 3 Ziffer 56 AIA

Gemäß Art. 3 Ziffer 56 AIA ist "KI-Kompetenz"

die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden

Mit KI-Kompetenz wird abstrakt umschrieben, was notwendig ist, um in der digitalen Welt unter dem Einsatz von KI-Systemen erfolgreich agieren zu können.

Anbieter, Betreiber und Betroffene

KI-Kompetenz trifft damit alle relevanten Akteure auf der KI-Wertschöpfungsebene im Kontext ihrer Rolle entlang der Wertschöpfungskette (vgl. ErwG 20). Natürlich sind an den unterschiedlichen Stellen der Wertschöpfungskette auch unterschiedliche Kompetenzen notwendig. Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen etwa müssen bereits während der Entwicklungsphase die technischen Besonderheiten von KI kennen, um eine mit europäischen Werten vereinbare und sichere KI zu entwickeln.

Mit Art. 4 AIA werden Betreiber und Anbieter verpflichtet, "Maßnahmen" zu ergreifen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Welche Maßnahmen das sein können, hängt vom eingesetzten KI-System oder KI-Modell und dessen Risikostufe ab. Die technischen Kenntnisse der Mitarbeiter:innen, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sind zu berücksichtigen. KI-Kompetenz ist ein interdisziplinäres Feld, es umfasst nicht nur technische, sondern auch rechtliche und ethische Aspekte (siehe Erwägungsgründe 20 AIA). So haben sich Anbieter, die sich mit der Entwicklung eines Chatbots beschäftigen naturgemäß mit anderen Thematiken auseinanderzusetzen als ein Betreiber, der dieses System in seinem Unternehmen lediglich anwendet.

Die Begriffsdefinition beinhaltet explizit auch die positive Anforderung, die Chancen von KI zu kennen, um Möglichkeiten des wertstiftenden Einsatzes von KI zu erkennen.

Betroffen von der Verpflichtung zu KI-Kompetenz sind damit folgende Personengruppen:

  • Mit der Entwicklung von KI betrauten Personen
  • Mit dem Betrieb von KI-Systemen betrauten Personen
  • Personen innerhalb eines Unternehmens, die KI-Systeme einsetzen.

Über die Art und Weise der zu treffenden Schulungsmaßnahmen bleibt der AI Acts offen. Diese kann durch interne Fortbildungen, externe Beratungen oder interne Schulungen erfolgen.

Sanktionierung

Während der AI Act selbst keine verwaltungsstrafrechtliche Sanktionierung des Art. 4 AIA vorsieht, können sich in verschiedenen Konstellationen Konsequenzen einer Nicht-Einhaltung manifestieren. Fehlende Mitarbeiterschulungen sind idR auch außerhalb des AI Acts nach § 1313a ABGB dem Unternehmer zurechenbar. Der Art. 4 AI Act stellt hier eine Präzisierung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Hinblick auf KI dar. Entstehen demnach Schäden, die durch fehlende KI-Kompetenz verursacht wurden, präzisiert der Art. 4 AIA, dass eine Pflicht zur Schulung bestanden hätte.

Weitere Informationen

KI-Kompetenz wird oftmals mit digitaler Kompetenz in Verbindung gebracht. Das Thema KI-Kompetenz und digitale Kompetenz ist tatsächlich eng miteinander verbunden. Das zeigt sich bereits daran, dass KI-Kompetenz auch in den einzelnen Kompetenzbereichen und Teilkompetenzen integriert ist. Zudem baut KI-Kompetenz auf das Vorhandensein von digitalen Kompetenzen auf. Um KI-Systeme und -modelle erfolgreich anwenden und entwickeln zu können, braucht es auch digitale Kompetenzen.

Nationale Initiativen: https://www.digitalaustria.gv.at/Strategien/DKO-Digitale-Kompetenzoffensive.html

Europäische Kommission: DigComp 2.2: The Digital Competence Framework for Citizens

Europäische Kommission: Digitale Kompetenzen