Eine Dienstleistung ist eine Leistung, die in der Regel gegen ein Entgelt erbracht wird. Auch werbliche Aussagen im Video können dafür sprechen, dass es sich um eine Dienstleistung handelt.
Die redaktionelle Verantwortung ist die wirksame Kontrolle hinsichtlich der Zusammenstellung der Sendungen und ihrer Bereitstellung anhand eines Kataloges. Mit anderen Worten: Sie sind für den Inhalt der Video zuständig und Sie entscheiden, wo was gedreht wird.
Das Videoangebot steht im Vordergrund und ist nicht nur eine Ergänzung, z.B. zu einem Textangebot. Beachten Sie, dass auch Unterseiten von Webseiten „eigenständig“ sein können.
Darunter fallen - unabhängig von der Länge - beispielsweise Spielfilme, Videoclips, Sportberichte, Sitcoms, Dokumentationen, Nachrichten, Kunst- und Kultursendungen, Kindersendungen und Originalproduktionen.
Die Inhalte sind redaktionell gestaltet und technisch professionell umgesetzt.
Die Videoinhalte müssen über ein öffentliches Kommunikationsnetz, etwa das Internet, abrufbar sein.
Die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden, wann sie welches Angebot nutzen (On Demand), aber grundsätzlich steht die Nutzung jedermann offen. Eine Verschlüsselung der Inhalte schadet nicht.
Wenn Sie die sechs Fragen mit Ja beantwortet haben, dann müssen Sie Ihr Videoangebot mit großer Wahrscheinlichkeit anzeigen. Detaillierte Informationen zum Inhalt einer Anzeige finden Sie im Bereich Anzeige von Abrufdiensten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Angebot den Kriterien entspricht, können Sie dies bei der KommAustria im Rahmen eines Feststellungsverfahrens prüfen lassen.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung Medien gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +43 1 58058-0 oder über unser Kontaktformular.