Zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich werden Verleger:innen österreichischer Tages- und Wochenzeitungen finanziell unterstützt.
Seit 2024 können Ansuchen um Presseförderung ausschließlich online über eRTR eingebracht werden. Die bis zum Jahr 2023 im Rahmen der Presseförderung gewährten Mittel des Abschnitts "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung" werden seit 2024 im Rahmen der Qualitäts-Journalismus-Förderung vergeben. Hier geht es zur Qualitäts-Journalismus-Förderung. |
Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht seit 2024 folgende Förderschienen vor:
Die Förderentscheidungen werden nach Erhalt eines Gutachtens der Presseförderungskommission durch die KommAustria getroffen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.
Die Fördervoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in der Ausführung dazu von der KommAustria erlassenen Richtlinien ersichtlich.