Zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich werden Verleger:innen österreichischer Tages- und Wochenzeitungen finanziell unterstützt.
Neuerungen ab 2024
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Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht ab dem Jahr 2024 folgende Förderschienen vor:
Die Förderentscheidungen werden nach Erhalt eines Gutachtens der Presseförderungskommission durch die KommAustria getroffen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.
Die Fördervoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in der Ausführung dazu von der KommAustria erlassenen Richtlinien ersichtlich.
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
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