Bislang rund 2.000 Teilnehmer:innen bei Präsenz- und Online-Tutorials
Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (kurz Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz oder QJF-G) und der Umsetzung einer Novelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (kurz Medientransparenzgesetz oder MedKF-TG), begann das Jahr 2024 für die KommAustria und für ihre Geschäftsstelle RTR Medien mit großen, neuen Aufgaben. Aber auch für die an einer Qualitätsjournalismus-Förderung interessierten Medieninhaber sowie für die vom Medientransparenzgesetz betroffenen öffentlichen Rechtsträger, brachten die Neuerungen zahlreiche Fragestellungen mit sich.
Auf Grund des hohen Informationsbedarfs führte die KommAustria mit Unterstützung der RTR Medien Informationsveranstaltungen in verschiedenen österreichischen Hauptstädten sowie online durch. Das Interesse war enorm. Mit den Events in Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien sowie mit zusätzlichen Online-Angeboten konnten bislang rund 2.000 Vertreterinnen und Vertreter diverser Rechtsträger und Medienhäuser erreicht werden.
Mit 1. Jänner 2024 trat die Novelle des Medientransparenzgesetzes in Kraft. Die neuen Bestimmungen sehen nicht nur umfassendere Meldepflichten für die betroffenen Rechtsträger vor, sondern auch eine visualisierte, grafische Darstellung der gemeldeten Daten bei Veröffentlichung durch die KommAustria.
Als zuständiges Mitglied der KommAustria ging Dr.in Martina Hohensinn in den Veranstaltungen auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Meldepflichten im Zuge des MedKF-TG ein. Neben den Neuerungen der Gesetzesnovelle sowie der in diesem Zuge erlassenen Verordnung, wurden insbesondere die Unterschiede zu den vorherigen Regelungen erläutert, die es nun zu beachten gilt.
Aber auch technisch hat sich bei der Einmeldung über das Online-Portal der RTR einiges getan.
Die technischen Neuerungen stellte Dr. Georg List, Leiter der IT-Abteilung der RTR und Projektleiter für die Umsetzung der Novelle, vor und erläuterte deren praktische Anwendung anhand von Beispielen.
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden so umfassend wie möglich vor Ort beantwortet. Ergänzend steht eine umfassende Orientierungshilfe zu den verschiedensten Themenbereichen unter www.medientransparenz.at auf der Website der RTR Medien zur Verfügung, die laufend aktualisiert wird.
Nach Verabschiedung durch den Nationalrat und den Bundesrat ist das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) ist am 23. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die neue Förderung ist bei der KommAustria eingerichtet und liegt ebenfalls in der Zuständigkeit von Dr.in Martina Hohensinn.
Mit einem jährlichen Budget von knapp über 20 Millionen Euro zielt die Qualitäts-Journalismus-Förderung darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und erstmals auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu erhalten.
Die Medienbranche steht massiv unter wirtschaftlichem Druck und qualitativ hochwertiger Journalismus ist personalintensiv und daher auch ökonomisch eine Herausforderung. An diesem Punkt setzt die neue Förderung an.
In den Informationsveranstaltungen zum QJF-G ging Dr.in Martina Hohensinn vor allem auf die verschiedenen Förderkriterien und Voraussetzungen ein, die das Gesetz und die Förderrichtlinien mit sich bringen. Unterstützt wurde sie dabei von Mag. Franz Watzer, Teamleiter Digitalisierung der RTR, der auf die Besonderheiten bei der Einreichung im eRTR Portal aufmerksam machte.
Auch hier konnten zahlreiche Fragen beantwortet werden, die anschließend in die Orientierungshilfe auf der RTR-Website integriert wurden. Ergänzend stellen wir auf der Website Schulungsmaterialien zur Verfügung.
Beachten Sie bitte die Einreichfristen: Fördergesuche für den Beobachtungszeitraum 2023 können noch bis zum 31. März 2024 eingebracht werden.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über das eRTR-Portal der RTR GmbH unter Verwendung einer Benutzerkennung und elektronischen Signatur (ID Austria).
Für Fragen und weiterführende Informationen steht unser Team jederzeit telefonisch oder per Mail unter koafoerderungen@rtr.at zur Verfügung.
Presse- und Publizistikförderung
Die Presse- und Publizistikförderung besteht unabhängig von der Qualitätsjournalismus-Förderung weiter. Lediglich jene Aspekte, die auf eine Förderung des qualitätsvollen Journalismus abzielten, sind nun Teil der Qualitätsjournalismus-Förderung.
Die Einreichphase für die Presse- und Publizistikförderung läuft gegenwärtig ebenfalls. Auch hier endet die Frist für Ansuchen am 31. März 2024. Die Einreichung erfolgt nunmehr ausschließlich online über das eRTR-Portal der RTR GmbH unter Verwendung einer Benutzerkennung und elektronischen Signatur (ID Austria).
Informationen zum Einreichprozess stellen wir Ihnen jeweils in den Bereichen Presseförderung und Publizistikförderung zur Verfügung.