Gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs Gesetz (QJF-G) hat die KommAustria nach Anhörung des Fachbeirats jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Diese Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.
Die Richtlinien für die Beobachtungszeiträume (BEOZ) der Jahre 2022 und 2023 treten mit 01.01.2024 in Kraft und finden auf Förderansuchen des Jahres 2024 (Beobachtungszeitraum 2022 und 2023) Anwendung.
Zu den RichtlinienKommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
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Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at
Mag. Erich König
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Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162