Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Digi HiT Programm Consulting GmbH für den Zeitraum von 07.11.2016 bis 09.11.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen „SCHEIBBS 2 (Holzkogel) 106,1 MHz“ und „TRAISEN (Kaiserkogel Giesenberg) 102,7 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabtrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen