• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    26.07.2024
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation
  • GZ
    KOA 16.400/24-017

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Die KommAustria hat dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in den Bereichen Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und Internetbetrug zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen