• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    22.07.2024
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#ORF Online und Teletext GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 16.300/24-009

Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA

Die KommAustria hat die Beschwerde von A, vom 03.05.2024 wegen mutmaßlich ungerechtfertigter Löschung eines im Forum „debatte.orf.at“ veröffentlichten Kommentars wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen