Gemäß § 10 Abs. 7 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) wurde festgestellt, dass auch nach der von der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. im Vorhinein angezeigten Abtretung von 74,5% der Geschäftsanteile an der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. durch die MWFS Holding GmbH an die Venture for Business Beteiligungs AG den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 und 3 PrTV-G, sowie den §§ 10 und 11 PrTV-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA