Gemäß § 10 Abs. 7 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) wurde festgestellt, dass auch nach der von der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. im Vorhinein angezeigten Abtretung von 74,5% der Geschäftsanteile an der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. durch die MWFS Holding GmbH an die Venture for Business Beteiligungs AG den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 und 3 PrTV-G, sowie den §§ 10 und 11 PrTV-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G