Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „AFLENZ (Firstkopf) 103,6 MHz“, „RADENTHEIN (Mitterberg) 100,8 MHz“, „OBERVELLACH 89,8 MHz“, „MITTERSILL (Loferstein) 100,5 MHz“, „LEND (Luxkogel) 104,1 MHz“, „SOELDEN 105,8 MHz“, „KOESSEN (Heckenbichl) 100,9 MHz“, „ACHENKIRCH 2 (Reiterhof) 107,1 MHz“, „PRUTZ (Burgschrofen) 103,7 MHz“ und „PFUNDS (Kobl) 97,5 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G