• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.03.2022
  • Unterkategorie
    Angebotskonzepte
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk#Bundeswettbewerbsbehörde
  • GZ
    KOA 11.282/22-001

Abweisung des Antrags betreffend die Bereitstellung der „öffentlich-rechtlichen Online-Klassikplattform (www.myfidelio.at)“ im Rahmen einer Auftragsvorprüfung

Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für eine „öffentlich-rechtliche Online-Klassikplattform (www.myfidelio.at)“ gemäß § 6b Abs. 1 iVm § 4f Abs. 1 und Abs. 2 Z 26 ORF-G abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 14.11.2023, GZ W282 2253831-1/5E, aufgrund der Zurückziehung der vom Österreichischen Rundfunk gegen den Bescheid der KommAustria erhobenen Beschwerde eingestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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