Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für eine „öffentlich-rechtliche Online-Klassikplattform (www.myfidelio.at)“ gemäß § 6b Abs. 1 iVm § 4f Abs. 1 und Abs. 2 Z 26 ORF-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 14.11.2023, GZ W282 2253831-1/5E, aufgrund der Zurückziehung der vom Österreichischen Rundfunk gegen den Bescheid der KommAustria erhobenen Beschwerde eingestellt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF