Der Antenne Steiermark Regionalradio GmbH & Co KG wurde für die Dauer von zehn Jahren ab 01.09.2005 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Steiermark" erteilt.
Das Programm ("Antenne Steiermark") umfasst im Wesentlichen ein eigengestaltetes 24-Stunden Vollprogramm mit hohem Lokal- und Regionalbezug. Das Wortprogramm beinhaltet neben regelmäßigen nationalen und internationalen Nachrichten auch regionale und lokale Nachrichten, Servicemeldungen (Wetter, Verkehr) sowie Berichte mit Bezug zum öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, sportlichen und religiösen Leben in der Steiermark. Das Musikprogramm ist als AC-Format (Adult Contemporary) gestaltet, wobei neben gefälliger Popmusik der 80iger und 90iger Jahre und von heute auch Oldies der 50iger, 60iger und 70iger Jahre gespielt werden. Ebenso wird österreichischen Musikinterpreten in hohem Ausmaß Rechnung getragen.
Die Anträge der Donauradio Wien GmbH und der Welle Salzburg GmbH wurden im Rahmen des Auswahverfahrens abgewiesen, wobei insbesondere die bisherige Ausübung der zu vergebenden Zulassung durch die Antenne Steiermark Regionalradio GmbH & Co KG zu berücksichtigen war (§ 6 Abs. 1 und 2 PrR-G).
Ber Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 18.7.2006, GZ 611.110/0001-BKS/2005, die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen, der Zulassung ist damit rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA