• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.12.2020
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Gerald Hofer
  • GZ
    KOA 1.965/20-051

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Anbieter audiovisueller Mediendienste gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass Gerald Hofer als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „Gery-Kocht -das Beste ganz einfach“ § 38 Abs. 4 Z 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass er die am 20.02.2020 zum Abruf bereitgestellten und Produktplatzierung enthaltenden Sendungen

a. „Samir kocht Putengeschnetzeltes“ (https://www.youtube.com/watch?v=pEcfEMo8FH4) und
b. „Toast Hawaii aus dem Multidampfgarer“ (https://www.youtube.com/watch?v=FlIIK_8sqTQ)

nicht an ihrem Anfang und an ihrem Ende als Produktplatzierungen enthaltend gekennzeichnet hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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