Der Antrag von Johann Höber vom 20.06.2013 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „GRAZ 8 (Eisenberg-Grambach) 89,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 3 Privatradiogesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA