Der Antrag von Johann Höber vom 20.06.2013 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „GRAZ 8 (Eisenberg-Grambach) 89,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 3 Privatradiogesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G