Auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003, die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.530/11-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.02.2014, KOA 1.530/14-001, erteilten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen
* „GERLOS 2 (Gerlosberg PTA RIFU Station) 103,7 MHz“
* „INZING 2 (Stieglreith) 94,2 MHz“
* „KITZBUEHEL 4 (Ried am Horn) 106,0 MHz“
* „PAISSLBERG (Paisslberg 8) 88,9 MHz“, und
* „WILDSCHOENAU 2 (Oberau 33) 93,8 MHz“
dahingehend geändert, dass jeweils die Erhöhung der Sendeleistung um +3dB gemäß den in den Beilagen zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G