Die KommAustria hat dem Verein Campus Radio St. Pölten gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA