Die Ausschreibungsfrist für Anträge auf Erteilung einer bundesweiten Zulassung für analoges terrestrisches Fernsehen gemäß § 16 PrTV-G endete am 7.11.2001. Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag, der am 22.1.2002 eingelangt ist, wegen Verspätung zurückgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.4.2002, GZ 611.181/001-BKS/2002, bestätigt. Sie ist daher rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G