Die Ausschreibungsfrist für Anträge auf Erteilung einer bundesweiten Zulassung für analoges terrestrisches Fernsehen gemäß § 16 PrTV-G endete am 7.11.2001. Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag, der am 22.1.2002 eingelangt ist, wegen Verspätung zurückgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.4.2002, GZ 611.181/001-BKS/2002, bestätigt. Sie ist daher rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA