• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    29.06.2007
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/07-019

Fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX A - Ehrwald/Zugspitze, Bruck/Mur, Mattersburg

Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G weitere fernmelderechtliche Bewilligungen für die Simulcast-Phase des MUX A erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet

  • BRUCK MUR 1 (Mugel) Kanal 69
  • MATTERSBURG (Heuberg) Kanal 62
  • EHRWALD 1 (Zugspitze) Kanal 52

Die erteilten Bewilligungen sind bis zum 30.06.2008 bzw. 31.12.2007 befristet. Die Kanäle stehen nur für die Umstellungsphase zur Verfügung, anschließend ist Zielkanäle nach dem GE06-Plan umzustellen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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