1. Der STEVIA Communications GmbH wurde gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Radio SoundTrax“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wurde gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet.
3. Das genehmigte Programm „Radio SoundTrax“ ist ein 24-Stunden Hörfunkprogramm, das aus den Komponenten Musik, Audioausschnitte aus Film und TV sowie Serviceinformationen besteht. Das Musikprogramm, beinhaltet Musikstücke von bekannten und/oder künstlerisch wichtigen Filmen oder TV Programmen von 1960 bis heute. Das Wortprogramm beinhaltet Audio-Ausschnitte von Filmen und Fernsehprogrammen. Daneben werden im Wortprogramm Informationen über neue und geplante Filme und Fernsehprogramme sowie Service Informationen (Wettervorhersage und Zeit) gesendet.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA