Der Antrag des X auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ gebildeten Versorgungsgebiet „Innsbruck und Tiroler Unterland“ wird wegen Nichtvorlage eines technischen Konzepts bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 28.01.2015, 13:00 Uhr, gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a Privatradiogesetz (PrR-G) zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
(Anm.: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original)
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA