Der Antrag des X auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ gebildeten Versorgungsgebiet „Innsbruck und Tiroler Unterland“ wird wegen Nichtvorlage eines technischen Konzepts bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 28.01.2015, 13:00 Uhr, gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a Privatradiogesetz (PrR-G) zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
(Anm.: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original)
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF