Der Österreichischen Bischofskonferenz wurde für die Zeit vom 18.05.2004 bis zum 23.05.2004 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 Privatradiogesetz (Eventradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasset das Gebiet in und um Mariazell, soweit dieses durch die im technischen Anlageblatt angeführten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Das Programm umfasst die Übertragung verschiedener im Rahmen des Mitteleuropäischen Katholikentags durchgeführten Veranstaltungen (z.B. Gottesdienste, Prozessionen, etc.) sowie musikalische Darbietungen und Wortbeiträge in den verschiedenen Sprachen der Teilnehmer.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G