Der Österreichischen Bischofskonferenz wurde für die Zeit vom 18.05.2004 bis zum 23.05.2004 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 Privatradiogesetz (Eventradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasset das Gebiet in und um Mariazell, soweit dieses durch die im technischen Anlageblatt angeführten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Das Programm umfasst die Übertragung verschiedener im Rahmen des Mitteleuropäischen Katholikentags durchgeführten Veranstaltungen (z.B. Gottesdienste, Prozessionen, etc.) sowie musikalische Darbietungen und Wortbeiträge in den verschiedenen Sprachen der Teilnehmer.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA