Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten erteilt.
Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird durch die gemäß Spruchpunkt 4. zugeordneten Übertragungskapazitäten umschrieben und umfasst die Versorgung des Großraum Wien.
Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 02.04.2016 bis zum 02.04.2017 befristet.
Der ORS comm GmbH & Co KG werden gemäß § 4 Abs. 1 PrR-G in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die nachstehend angeführten Übertragungskapazitäten, die durch die diesem Bescheid beigelegten und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblätter beschrieben sind, für die Dauer der Bewilligung nach Spruchpunkt 1. zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G