• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.11.2021
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    ONLINE-MAGAZIN GESMBH
  • GZ
    KOA 14.100/21-029

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Video-Sharing-Plattform-Dienstes

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Online Magazin GesmbH § 54c Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die Tätigkeit des unter www.sexmagzin.at bereitgestellten Video-Sharing-Plattform-Dienstes nicht spätestens zwei Monate nach deren Aufnahme der KommAustria angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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