• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    27.07.2011
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/11-008

Zulässige Erhöhung Datenrate auf MUX-B

Die KommAustria hat aufgrund des Antrags der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit den mit Bescheid der KommAustria vom 12.07.2011, KOA 4.200/11-006 bewilligten Änderungen von zugeordneten Übertragungskapazitäten und erteilten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen sowie der damit  verbundenen Erhöhung der für die Verbreitung digitaler Programme zur Verfügung stehenden Datenrate, weiterhin den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 AMD-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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