• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.01.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    T-ROCK GmbH
  • GZ
    KOA 1.547/23-001

Bewilligung zur Abstrahlung im Gleichwellenbetrieb am Standort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz"

Die KommAustria hat auf Antrag der T-ROCK GmbH gemäß § 28 iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 01.03.2021, KOA 1.547/21-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "JENBACH 3 (Kanzelkehre) 98,6 MHz" dahingehend geändert, dass die derzeit an diesem Standort genutzte Frequenz 98,6 MHz zusätzlich zum bisherigen Standort nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz" mit den im Anlageblatt dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage am Standort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz" erteilt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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