Über Anzeige der Planai Grundstückssicherungs GmbH Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, KOA 4.423/09-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „Planai TV“ beginnend mit 02.12.2018
sowohl in SD und HD über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oberes Ennstal“ der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 24.10.2018, KOA 4.218/18-004) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA