Die KommAustria hat aufgrund des vom ORF im Zeitraum vom 26.10.2013 bis inklusive 06.02.2014 und im Zeitraum vom 24.02.2014 bis inklusive 16.03.2014 unter „http://sport.ORF.at/skiweltcup“ und über die „Skiweltcup-App“ bereitgestellten Online-Teilangebots zum Alpinen Skiweltcup 2013/2014, welches gemäß dem Erkenntnis des BVwG vom 02.03.2018, W271 2008698-1/20E u.a., durch die darin enthaltene nicht bloß tagesaktuelle oder anlassbezogene Berichterstattung als die Grenzen des Angebotskonzeptes für sport.ORF.at vom 31.03.2011 und somit die Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags überschreitend anzusehen ist, gemäß § 38a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 1 letzter Satz ORF-G die Abschöpfung von Einnahmen aus Programmentgelt bzw. diesen gleichzuhaltenden Mitteln in der Höhe von EUR 9.997,26 angeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA