Die KommAustria hat der AT MEDIA Holding GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.118, Frequenz 12.699 MHz verbreiteten Satellitenfernsehprogramms „just.fishing“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Bei dem Programm „just.fishing“ handelt es sich um ein unverschlüsselt ausgestrahltes 24-Stunden-Dokumentationsspartenprogramm, das sich thematisch an die Zielgruppe der Angler und Naturfreunde richtet. Gezeigt werden hauptsächlich Dokumentationen aus den Bereichen Angeln, Tiere und Natur sowie Abenteuer und Lifestyle. Zusätzlich werden eigenproduzierte Formate im Rahmen von Interviews, Reportagen und Praxistipps zu sehen sein.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA