• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    26.06.2018
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Radio Arabella GmbH
  • GZ
    KOA 1.022/18-006

Zuteilung eines überregionalen und lokalen RDS-PI Codes

Der Radio Arabella GmbH wurde die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.05.2018, KOA 1.022/18-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 12 beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass statt der bisher bestehenden RDS-PI-Codes der überregionale RDS-PI-Code „A3DE (hex)“ für sämtliche Funkanlagen sowie lokale RDS-PI-Codes nach Bundesländern („ACDE (hex)“ für Funkanlagen in Wien und „A6DE (hex)“ für Funkanlagen in Niederösterreich) wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig

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