Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Hörfunkzulassung und auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes in Deutschlandsberg abgewiesen.
Die betreffende Übertragungskapazität DEUTSCHLANDSBERG (Burg Landsberg) 88,2 MHz hat ein Versorgungsvermögen von ca. 40 000 Einwohnern. Nach der seit 1.8.2004 geltenden Rechtslage ist im Falle einer technischen Reichweite neuzuschaffender Versorgungsgebiete von unter 50 000 Einwohnern nachzuweisen, dass eine eigenständige Hörfunkveranstaltung im Versorgungsgebiet besonderen lokalen Bedürfnissen dient und dass ungeachtet der geringen Reichweite die Hörfunkveranstaltung auf Dauer finanzierbar ist. Da dieser Nachweis nicht gelungen ist, war der Antrag auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes abzuweisen.
Gegen diesem Bescheid wurde keine Berufung erhoben, er ist damit rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF