Die KommAustria hat der Stadtwerke Judenburg AG gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung der Region "Mur-, Mürztal" für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
BRUCK MUR 3 (Mugl) Kanal 49
KNITTELFELD (Eiglerhöhe) Kanal 49
Der Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.221/08-001, betreffend die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform für die Stadtwerke Judenburg AG , welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal („MUX C- Mur-, Mürztal“) umfasst, wird gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass die im Spruchpunkt 4.2.2 mit ca. 7,37 MBit/s festgelegte Nutzdatenrate ca. 13,27 MBit/s zu lauten hat.
Beide Bescheide sind rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA