Der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Diaspora TV“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 14.05.2012, KOA 4.230/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.11.2013, KOA 4.230/13-002, zugeordnete Multiplex-Plattforum für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Strudengau“) für die Dauer von zehn Jahren ab dem 01.01.2016 erteilt.
„Diaspora TV“ ist ein an alle Altersgruppen gerichtetes Programm, das regionale und lokale Beiträge aus der rumänischen und ungarischen Diaspora ausstrahlt und insbesondere aktuelle Themen aus diesen Volksgruppen berücksichtigt. Es ist ein für diese Volksgruppen gedachtes Programm mit Informationen aus den Gemeinden und deren öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Sport, Kultur sowie Reportagen von Privaten und Vereinen. Ein besonderer Schwerpunkt des Programms ist das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft und die Darstellung von Minderheiten in der Öffentlichkeit. Das unverschlüsselt ausgestrahlte und fast zur Gänze eigengestaltete Programm weist eine Dauer von ca. 30 Minuten auf und wird zweiwöchentlich neu produziert. Das Programm wird mehrfach täglich wiederholt, sodass insgesamt 24 Stunden täglich gesendet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA