Der Klassik Radio GmbH & Co KG, Planckstraße 15, D-22765 Hamburg, wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, die in Beilage 1 dieses Bescheides beschriebene Übertragungskapazität „INZING (Stieglreith) 95,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 24.09.2007, GZ 611.144/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 95,5 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“. Es umfasst die Stadt Innsbruck sowie die westlichen Teile des Bezirks Innsbruck Land, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil dieses Spruchs.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA