Über Anzeige der Ursula Parzer-Hofer, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2016, KOA 4.417/16-004, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "STV 1 Regional TV Bad Ischl" über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C“ – Bad Ischl, Wolfgangsee und Bad Goisern des Christian Parzer (Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.217/08-001), wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „STV 1 Regional TV Bad Ischl“ beginnend mit 02.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C“ – Bad Ischl, Wolfgangsee und Bad Goisern des Christian Parzer (Bescheid der KommAustria vom 26.11.2018, KOA 4.217/18-007), weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der veröffentlichte Bescheid entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA