• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    18.02.2021
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Austria GmbH
  • GZ
    KOA 1.012/21-002

Ausbau einer bundesweiten Zulassung

Die KommAustria hat die der Radio Austria GmbH erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003, in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1 bis 66 beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazität
66.a „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 92,0 MHz“
66.b „SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 92,0 MHz“
66.c „GREIFENBURG 2 (Egg Mobilfunkmast) 92,0 MHz“
versorgte Gebiet erteilt wird, wobei die Beilagen 66.a bis 66.c einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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