• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    22.07.2013
  • Unterkategorie
    Versuchsbetriebe
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH& Co KG
  • GZ
    KOA 4.310/13-001

Genehmigung eines Testbetriebes für die Übertragung von Daten über DVB-T im Katastrophenfall

Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wird gemäß § 22 Abs. 4 AMD-G die Bewilligung zur Nutzung der mit Bescheid der KommAustria vom 30.10.2007, KOA 4.200/07-035, erteilten Zulassung zu Errichtung und Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform zur Versorgung des Gebietes der Republik Österreich mit zwei Bedeckungen („MUX A“ und „MUX B“) zugeordneten Übertragungskapazität „SFN Niederösterreich Ost Kanal 34“ für die Erprobung der Übertragung von IKT-Daten an hoheitliche Stellen mittels DVB-T für die Dauer von einem Jahr beginnend mit 26.07.2013 erteilt.

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