Es wird aufgrund der Anzeige der On Air Privatradio GmbH vom 30.11.2011 gemäß § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100 % der sich im Alleineigentum der Styria Radio- und Fernseh-Holding GmbH befindlichen Gesellschafteranteile an der On Air Privatradio GmbH zu 66,67 % an Mag. Stephan Prähauser, geboren am 25.10.1970, und zu 33,33, % an Johann Holztrattner, geboren am 25.08.1945, weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA