Die KommAustria hat aufgrund der am 14.01.2022 eingelangten Anzeige von A betreffend die Kanäle
· Livestream „DracarioDario“ (abrufbar unter https://www.twitch.tv/dracariodario)
· Abrufdienst „DracarioDario“ (abrufbar unter https://www.twitch.tv/dracariodario)
· Abrufdienst „DracarioDario“ (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCgnipxsMwa0lu0oqu1SbuDg)
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich bei diesen derzeit um keine audiovisuellen Mediendienste handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen