Die KommAustria hat die am 28.09.2018 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von Fabio Palvelli betreffend den YouTube-Kanal „Fabio Palvelli“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCFN4VpkoUDkgvFzGb5E8Yhw gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-Gzurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA