Die KommAustria hat die am 28.09.2018 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von Fabio Palvelli betreffend den YouTube-Kanal „Fabio Palvelli“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCFN4VpkoUDkgvFzGb5E8Yhw gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-Gzurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF