• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    09.11.2016
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    A, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.016/16-010

Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

Die Beschwerde von A vom 05.09.2016, betreffend die im Hörfunkprogramm Ö1 vom 01.08.2016 ab ca. 16:00 Uhr ausgestrahlte Sendung „Passagen“, wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.


Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides kann vom Original abweichen.

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