Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 20.02.2023 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Kirchdorf an der Krems“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 4 beschriebenen Übertragungskapazitäten „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz“, „LEONSTEIN (Feuerwehr) 107,9 MHz“, „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“ und „WINDISCHGARSTEN 2 (Wurbauerkogel) 107,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Bezirk Kirchdorf entlang der Pyhrnpass Straße und der Pyhrn Autobahn von Kremsmünster bis Windischgarsten, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA