Die Beschwerde wird gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 4 Abs. 5 und 6 sowie § 10 Abs. 5 und 6 ORF Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 55/2014, als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA