• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    03.02.2015
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    A, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.026/14-005

Abweisung einer Beschwerde gegen den ORF als unbegründet

Die Beschwerde wird gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 4 Abs. 5 und 6 sowie § 10 Abs. 5 und 6 ORF Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 55/2014, als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen