• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    07.02.2008
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Privat-Radio Betriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.466/07-021

Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Aichfeld – Oberes Murtal" 2008

Der Privat-Radio Betriebs GmbH wurde für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2008 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk für das Versorgungsgebiet "Aichfeld – Oberes Murtal" erteilt. Dazu wurden die Übertragungskapazitäten "KNITTELFELD 2 (Feistritzer Wald) 105,1 MHz", "MURAU 2 (Lärchberg) 104,2 MHz", "SECKAU (Stift) 106,1 MHz" und "UNZMARKT (Rittersberg) 106,9 MHz" zugeordnet.
Das Programm „A1“ umfasst ein eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit hohem Lokalbezug für eine Zielgruppe von Hörern um die 40 Jahre. Das Wortprogramm beinhaltet neben regelmäßigen Weltnachrichten auch lokale Nachrichten, Servicemeldungen (Wetter, Verkehr) sowie Themen- und Infobeiträge, Hilfestellungen, Ratschläge, weniger Boulevard. Besondere Berücksichtigung findet die lokale Information aus den Gemeinden, so etwa aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Sport, Kultur und Vereinswesen sowie Schlagzeilen des Tages im Sendegebiet und in den umliegenden Regionen. Das Musikformat ist als Format Arabella/Euro AC gestaltet, welches sich aus einem ausgewogenen Musikmix aus Superhits, Oldies und Schlager zusammensetzt. Dabei besteht ein Drittel des Musikprogramms aus deutschsprachiger Musik bzw. Musik mit typisch deutschem Sound und umfasst auch Musik österreichischer Interpreten.
Die Anträge der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. auf Ausbau der bundesweiten Zulassung, Erweiterung des bundesweiten Versorgungsgebietes bzw. Zulassung im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet wurden zurück- bzw. abgewiesen. Der Antrag der WELLE SALZBURG GmbH auf Erteilung einer Zulassung wurde im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 31.03.2008, GZ 611.115/0002-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.

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