Die KommAustria hat der RTG Radio Technikum GmbH gemäß § 15b Abs. 1PrR-G in Verbindung mit § 15 Abs. 1, 2 und 3 PrR-G sowie §§ 3 ff Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung terrestrischer Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ 2017 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2017 – MUX-AG-V DAB+ 2017) vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, die Zulassung zum Betrieb der Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ „MUX II – Wien“ erteilt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen