Der Bescheid der KommAustria 19.08.2015, KOA 1.476/15-002, mit welchem die Standortänderung für die dem AGORA Verein „Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia“ zugeordnete Übertragungskapazität „BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 92,6 MHz“ auf die Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ bewilligt wurde, wird gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass dieser als Beilage 1 das diesem Bescheid beigelegte technische Anlageblatt der Übertragungskapazität „GORNJA RADGONA (SVN) (Schloss Oberradkersburg – Grad Gornja Radgona) 92,6 MHz“ enthält.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G