Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten BLEIBURG - Weissenegger Berg 103,4 MHz“, „LIENZ 2 - Hochstein 107,1 MHz“, „SCHLADMING 5 - Planai 105,6 MHz“, „UNTERACH ATTS - Ackerschneid 105,5 MHz“ und „WOLFSBERG 2 - Reisberg 94,0 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA