Über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 16.08.2012, KOA 2.135/12-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.11.2015, KOA 2.150/15-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Sky Sport Austria“ wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass ab 30.07.2018 zum Start der neuen Fußball Bundesligasaison während der jeweils laufenden Saison an einem Wochentag den Sender „Sky Sport Austria“ in zeitlich begrenztem Ausmaß nicht nur Abonnenten und damit verschlüsselt, sondern free to air („FTA“) zugänglich zu machen - davon ausgenommen ist die spielfreie Zeit während der Länderspielpause und der Winterpause.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA