• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    09.02.2017
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 1.378/17-003

Erweiterung des Versorgungsgebietes "Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels" um die Ükap PERG (Lanzenberg) 89,7 MHz"

Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „PERG (Lanzenberg) 89,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 29.10.2014, KOA 1.378/14-009, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.05.2016, KOA 1.378/16-006, zugeteilten Versorgungsgebietes „Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels“ zugeordnet. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das Versorgungsgebiet umfasst den Großraum Linz, den Großraum Wels, den Raum Traunviertel, den Raum Attergau, Teile des Hausruckviertels, den Raum Steyr sowie Teile des Mühlviertels, insbesondere nunmehr auch das oberösterreichische Machland, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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