• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    24.03.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-052

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisuellen Mediendiensten

Die KommAustria hat aufgrund der am 01.03.2022 sowie der am 21.03.2022 eingelangten Anzeigen von A, betreffend den YouTube-Kanal „Anna Vierfachmama“ abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCaogVN4Ah4qJnNPlrVR2P5g, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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